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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeiten und Lieferungen im Garten- und Landschaftsbau.

1.

Geltungsbereich 1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen im Garten‑, Landschafts‑ und Außenanlagenbau einschließlich Pflegeleistungen zwischen Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik und seinen Auftraggebern.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in einzelnen Klauseln nicht differenziert wird.

2.

Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss 2.1 Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage ab Datum verbindlich. Preis- und Leistungsangaben in Prospekten oder auf der Website sind unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

2.3 Für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich Angebot/Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsverzeichnis, Zeichnungen/Pläne und diese AGB maßgeblich.

2.4 Gleichwertiger Ersatz: Soweit angebotene Sorten/Materialien nicht verfügbar sind und der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat, darf [Unternehmen] gleichwertige Produkte verwenden.

2.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Anweisungen an Mitarbeitende vor Ort begründen ohne schriftliche Bestätigung keinen Anspruch.

2.6 Unterlagen, Zeichnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von [Unternehmen] und dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

3.

Preise, Mengen, Nebenkosten 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise benannt sind.
3.2 Preise sind objekt- und mengengebunden. Bei wesentlichen Mengenabweichungen behält sich Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik eine angemessene Anpassung nach den tatsächlich ausgeführten Massen vor.
3.3 Nicht im Angebot enthaltene Nebenleistungen (z. B. Entsorgung unvorhergesehener Massen, zusätzliche Erdbewegungen, Genehmigungen, Probenahmen, Mietgeräte, Winterbaumaßnahmen, Wasser/Energie auf der Baustelle) werden nach Aufwand abgerechnet.
3.4 Wartezeiten und vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach gültigen Stundensätzen berechnet.

4.

Zahlungsbedingungen 4.1 Sofern nicht anders vereinbart: 25% Anzahlung bei Auftragserteilung, weitere Abschläge nach Baufortschritt gemäß § 632a BGB, Schlussrechnung nach Abnahme, jeweils zahlbar innerhalb von 9 Tagen netto.
4.2 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an; Mahnkosten können in angemessener Höhe berechnet werden.
4.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Aufrechnung ist nur mit solchen Ansprüchen zulässig.

5.

Termine, Ausführung, Witterung 5.1 Ausführungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.
5.2 Ereignisse höherer Gewalt und witterungsbedingte Unterbrechungen (z. B. Frost, Dauerregen, Sturm), behördliche Auflagen, Lieferengpässe ohne Verschulden verschieben Fristen angemessen.
5.3 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig freien, sicheren Zugang zur Baustelle, Lagerflächen, Zu- und Abfahrten sowie – soweit erforderlich – Wasser- und Stromanschlüsse unentgeltlich bereit.

6.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber hat vor Ausführung alle erforderlichen Informationen zu unterirdischen Leitungen, Altlasten, Bodenverhältnissen, Grundwasserständen, Schutzgebieten und Eigentumsgrenzen bereitzustellen.
6.2 Erforderliche Genehmigungen (z. B. Fällgenehmigungen, Gehwegüberfahrten) beschafft der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.3 Nicht erkennbare Hindernisse (z. B. Fels, Bauschutt, Wurzeln, Fundamentreste) gelten als unvorhergesehene Leistungen und werden nach Aufwand vergütet.

7.

Pflanzen, Saaten und Vegetationsarbeiten 7.1 Pflanzenqualität: Es werden fachgerecht kultivierte, handelsübliche Qualitäten geliefert; Pflanzungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.
7.2 Anwuchserfolg: Für das Anwachsen kann – naturbedingt – keine Gewähr übernommen werden, es sei denn, ein Anwuchserfolg wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und die vom Auftraggeber geschuldete Pflege (Bewässerung, Düngung, Schutz vor Wildverbiss, Unkrautentfernung) wurde nachweislich und fachgerecht durchgeführt.
7.3 Jahreszeitliche Ausführung: Saat- und Pflanztermine richten sich nach Witterung und Vegetationszeit. Abweichende Wunschtermine können zu erhöhtem Pflegeaufwand oder Risiken führen, die der Auftraggeber trägt.
7.4 Ersatzlieferung: Ausfallende Pflanzen werden – sofern eine Anwuchsgarantie vereinbart ist – in der nächsten geeigneten Saison ersetzt.

8.

Material- und Produktvorgaben 8.1 Schreibt der Auftraggeber bestimmte Materialien/Fabrikate/Lieferanten vor, entfällt die Mängelhaftung für daraus resultierende Mängel, soweit Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik rechtzeitig auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
8.2 Natursteine, Hölzer und andere Naturprodukte unterliegen Farb- und Strukturabweichungen; solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

9.

Änderungen und Zusatzleistungen 9.1 Änderungswünsche sind schriftlich zu beauftragen. Preis- und Terminfolgen werden einvernehmlich festgelegt.
9.2 Dringende, zur Mängelvermeidung oder Sicherheit erforderliche Zusatzleistungen dürfen ohne vorherige Zustimmung ausgeführt und nach ortsüblichen Preisen berechnet werden, wenn ein rechtzeitiges Einverständnis nicht erreichbar ist.

10.

Abnahme 10.1 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung; Teilabnahmen sind für in sich abgeschlossene Leistungsteile zulässig.
10.2 Verlangt Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik nach Fertigstellung die Abnahme, gilt das Werk nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Benennung wesentlicher Mängel verweigert. Bei Ingebrauchnahme gilt die Abnahme nach 6 Werktagen als erfolgt.
10.3 Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

11.

Gewährleistung 11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährung für Mängelansprüche bei Bauwerken richtet sich nach Gesetz; bei werkvertraglichen Leistungen an Außenanlagen in der Regel 5 Jahre, bei Pflege‑/Unterhaltsleistungen 1 Jahr, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.
11.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu übermitteln.
11.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestimmen sich nach Ziffer 12.

12.

Haftung 12.1 Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Haftungsausschlüsse gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach ProdHaftG).
12.4 Für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Pflege, nicht autorisierte Eingriffe oder witterungs-/naturbedingte Einwirkungen (Sturm, Hochwasser, Dürre, Schädlingsbefall) wird nicht gehaftet.

13.

Eigentumsvorbehalt 13.1 Gelieferte, nicht wesentliche Bauteile/Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik.
13.2 Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

14.

Verwendung von Subunternehmern Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik ist berechtigt, geeignete Subunternehmer mit der Ausführung zu beauftragen. Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik bleibt für die Vertragserfüllung verantwortlich.

15.

Kündigung/Vertragsbeendigung 15.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; erbrachte Leistungen und nachweislich begonnene Beschaffungen werden abgerechnet.
15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz 16.1 Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird und kein Ausschlusstatbestand greift, steht ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu.
16.2 Beginn der Frist, Ausübung des Widerrufs und Muster-Widerrufsformular richten sich nach der gesetzlichen Belehrung, die dem Verbraucher gesondert erteilt wird.
16.3 Bei vorzeitigem Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers hat dieser Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten; das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung erlöschen.

17.

Datenschutz Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung und auf Grundlage gesetzlicher Befugnisse. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter [URL].

18.

Urheber- und Nutzungsrechte an Bildern/Referenzen Stefan Schnaible Baum und Forsttechnik darf von hergestellten Anlagen Fotos zu Dokumentations- und Referenzzwecken anfertigen und in anonymisierter Form veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht vorab schriftlich widerspricht. Fotos, die Rückschlüsse auf Personen/Adressen zulassen, werden nur mit Einwilligung veröffentlicht.

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